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Häufig gestellte Fragen

Unfall nicht verursacht (unverschuldet):

Wenn Sie Beteiligter an einem Verkehrsunfall sind, jedoch nicht der Verursacher, übernimmt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung alle erforderlichen Kosten zur Unfallabwicklung. Darunter fallen ebenso die Kosten für das Unfallgutachten.

Unfall verursacht (verschuldet):

Sollte Ihr Fahrzeug kaskoversichert sein, so ist die Ersatzleistung für Ihr Fahrzeug von Ihrer abgeschlossenen Versicherung je nach Vertragsbedingung geregelt (AKB). Damit eine Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie den Unfall zeitnah an Ihre Versicherung melden.

 

Sind wir über der Bagatellgrenze, dann reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus.

In einem normalen Kostenvoranschlag ist lediglich die Kalkulation enthalten. Daher ist dieser weder aussagekräftig, verkehrsfähig, prozesstauglich oder beweissichernd. Es gibt keinerlei Informationen über Minderwert, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Restwert und so weiter. Somit werden die weiteren Ansprüche erst gar nicht ermittelt und gehen zu Ihren Lasten.

In unseren Gutachten ermitteln wir hingegen, neben den reinen Reparaturkosten, viele weitere schadensrelevante Positionen, damit Sie Ihre gesamten Ansprüche geltend machen können.

Grundsätzlich haben Sie die freie Auswahl, wo die Fahrzeugbesichtigung stattfinden soll. Da wir Ihnen so wenig Arbeit wie möglich bereiten möchten, bieten wir Ihnen einen Vor-Ort-Service an.

Auf Ihren Wunsch hin, kommen wir sogar zu Ihnen zum Unfallort oder auch zur Werkstatt Ihres Vertrauens.

Für die Schadenaufnahme benötigen wir nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) Ihres Fahrzeugs.

Noch besser wäre es, wenn Ihnen die Daten des Unfallgegners bereits vorliegen.

In einem Haftpflichtschadenfall haben Sie das Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Der Vorteil gegenüber einem Sachverständigen der Versicherung liegt darin, dass die Schadenbeurteilung neutral erfolgt.

Vertrauen Sie auf uns, wir beraten Sie neutral und fair

Nach einer Unfallsituation kommt es nicht selten vor, dass die gegnerische Versicherung die Ansprüche der Unfallgeschädigten unberechtigt kürzen. Die gegnerische Versicherung handelt in solchen Fällen nur im eigenen Interesse und die Geschädigten bleiben meist auf den unverschuldeten Kosten sitzen.

Ohne der Hinzunahme eines Anwalts kann sich zudem die Bearbeitungszeit um Wochen und Monate verzögern, obwohl die Sachlage eigentlich unmissverständlich ist. Ein Rechtsanwalt kann dafür sorgen, dass Sie Ihre Ansprüche vollends, stressfrei geltend machen ohne nicht selbst vertrete zu müssen. 

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf einen Anwalt. Dieser steht Ihnen kostenfrei zu. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Gerne können wir Ihnen aus unserem Partnernetzwerk einen kompetenten Rechtsanwalt weiterempfehlen.

Sprechen Sie uns jetzt an.

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Unser Sachverständigenbüro steht Ihnen täglich zur Verfügung!