Unsere Leistungen

Ein Verkehrsunfall kann jederzeit und überall passieren. Dies ist meist mit einer Menge Stress und einem hohen Zeitaufwand verbunden.

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen den Stress zu nehmen. In unseren Unfallgutachten dokumentieren und kalkulieren wir die Kosten für den entstandenen Schaden umfassend und neutral. Dabei ist es uns besonders wichtig keine Fragen offen zu lassen und Sie umfassend zu beraten. Eine sorgfältige und präzise Beurteilung Ihres Schadens ist hierbei entscheidend.

Unsere Unfallgutachten sind beweissichernd und enthalten alle wichtigen Daten und Fakten zum Fahrzeugschaden. 

Kurzgutachten:

Wenn die Rede von einem Bagatellschaden ist, handelt es sich meist und einen geringen Schaden von bis zu 750 Euro. In diesem Fall erkennt die gegnerische Versicherung auch einen vereinfachten Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten, anstelle eines umfangreichen Schadengutachtens, an.

Unser Tipp: Oft kommt es vor, dass Unfallschäden leichter scheinen, als sie in Wirklichkeit sind. Tatsächlich ist dies jedoch in den meisten Fällen ein Trugschluss und Sie als unschuldiger Unfallbeteiligter bleiben auf Ihren hohen Reparaturkosten sitzen.

Beim Wertgutachten ermitteln wir den aktuellen Stand Ihres Fahrzeugs. Sämtliche Details, welche für die Fahrzeugbewertung zu berücksichtigen sind, werden von uns erfasst. Die wertrelevanten Faktoren werden nachvollziehbar dokumentiert.

Folgende Faktoren spielen eine Rolle:

  • Art und Aufbau des Fahrzeugs
  • Hersteller
  • Zahl der Türen und Sitzplätze
  • Motor- und Kraftstoffart sowie Schadstoffklasse
  • Hubraum und Leistung
  • Erstzulassung
  • Letzte Zulassung sowie Zahl der Vorbesitzer
  • Fälligkeit der Hauptuntersuchung/HU
  • Farbe
  • Leergewicht in KG
  • Zulässiges Gesamtgewicht in KG
  • Anzahl der Achsen/der angetriebenen Achsen
  • Gesamtlaufleistung abgelesen
  • Gesamtlaufleistung geschätzt
  • Montierte Reifen
  • Unterlagen zum Fahrzeug (vollständig und korrekt)
  • Serienausstattung und Zusatzausstattung
  • Minderwertermittlung (mögliche Reparaturkosten)
  • Stellungnahme des Gutachters: Allgemeinzustand, Lackschichtdickenmessung/-prüfung, Fahrzeugidentifizierung, Besichtigungsbedingungen, Eindrücke aus der Probefahrt, Probelauf, Verkehrssicherheit, werterhaltende- und werterhöhende Reparaturen, reparierte Vorschäden sowie Sonstiges, Schlussbemerkungen)

Die Lackschichtmessung gehört zu den wichtigsten Messinstrumenten eines KFZ-Sachverständigen. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Fahrzeug schon immer Unfallfrei war oder wenn Sie einen neuen Gebrauchtwagen erwerben möchten, sollten Sie sicher sein, dass kein reparierter Unfallschaden vorhanden ist.

In diesem Fall kann eine Lackschichtmessung Ihnen die Stärke der Lackierung verraten. Wenn diese vom Standard-Wert für Erstlackierungen abweicht, können Sie davon ausgehen, dass ein Schaden ausgebessert wurde.

 

Wenn es sich bei einem Unfall um einen Kaskoschaden handelt, erfolgt die Regulierung über Ihre eigene Kaskoversicherung.

Beispiele für Kaskoschäden:

  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Vandalismus
  • Diebstahl
  • Wildschaden
  • Elementarschäden wie Blitz, Hagel, Wind, Überschwemmung etc.
  • Fahrerflucht

Die Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung, welche Sie bei Ihrer normalen KFZ-Versicherung mit einschließen können. Während Ihre Haftpflichtversicherung nur für die Schäden des Unfallgegners zuständig ist, übernimmt Ihre zusätzliche Kaskoversicherung auch die Kosten für die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs.

Erstattet werden bei Kaskoschäden in der Regel nur die Reparaturkosten. Weitere Leistungen wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen sind üblicherweise ausgeschlossen.

Wichtig: Wenn Sie einen freien Sachverständigen hierfür beauftragen möchten, dann ist es ratsam im Vorfeld bereits die Kostenübernahme für das Gutachten mit Ihrer Versicherung zu klären.

Schuldfrage unklar

Es gibt Unfälle bei denen die Schuldfrage unter den Beteiligten vorerst unklar ist. Um dies aufzuklären und Ihre Ansprüche geltend zu machen, ist es sinnvoll einen Verkehrsanwalt einzuschalten. Wir stehen im ständigen Austausch mit Fachanwälten und können Ihnen so im Notfall mit unserem Netzwerk zur Hand gehen und die Sachlage schnell aufklären. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie Beratung.

Teilschuld beim Verkehrsunfall

Hin uns wieder kommt es vor, dass alle Unfallparteien gleichermaßen an einem Verkehrsunfall schuld sind. Hier handelt es sich dann jeweils um eine Teilschuld. Aber auch bei einer Teilschuld ist man zur Hälfte Geschädigter, was so viel bedeutet, dass auch hier ein Unfallgutachten notwendig ist, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir von KFZ-Gutachten Stern stehen Ihnen auch in solchen Fällen zur Verfügung und beraten Sie umfangreich.

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Unfallgutachten und Beratung

Unser Sachverständigenbüro steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung!