Unfallgutachten - Ablauf, Kosten und die korrekte Abwicklung

Unfall passiert – was nun?

Ein Verkehrsunfall kommt immer unerwartet und bringt oft mehr Fragen als Antworten mit sich. Neben dem ersten Schreck stehen Sie plötzlich vor praktischen Problemen:

  • Wer trägt die Schuld?
  • Welche Schäden sind entstanden?
  • Und vor allem: Wer zahlt den Gutachter und die Reparaturkosten?

Ein Unfallgutachten liefert Ihnen die Antworten. Wir erstellen als unabhängige Kfz-Sachverständige detaillierte Gutachten, die technische Fakten und wirtschaftliche Folgen klar dokumentieren. Damit haben Sie die Grundlage, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.

Als unabhängige Kfz-Gutachter unterstützen wir Sie persönlich & schnell. Damit Sie nach einem Unfall nicht alleine dastehen, sondern Sicherheit und eine klare Perspektive haben.

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Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist ein unabhängiges Gutachten, das den Zustand und die Schäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall dokumentiert. Es handelt sich nicht um eine bloße Kostenschätzung, sondern um eine detaillierte Analyse, die technische und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.

Im Unterschied zu einem Kostenvoranschlag aus der Werkstatt liefert ein Unfallgutachten eine solide Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung. Es ist darüber hinaus ein rechtlich anerkanntes Beweismittel, das auch vor Gericht Bestand hat und im Streitfall mit der gegnerischen Versicherung von zentraler Bedeutung ist.

Ein Unfallgutachten beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Welche Schäden sind sichtbar und welche möglicherweise verdeckt?
  • Wie hoch sind die Reparaturkosten?
  • Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
  • Um welchen Betrag hat das Fahrzeug an Wert verloren?
  • Welche Reparaturdauer ist realistisch, und wie lange besteht Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen?


Damit verschafft es Geschädigten Sicherheit und eine klare Grundlage, um ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Wann benötigen Sie ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist nicht in jedem Fall notwendig. Es wird immer dann erstellt, wenn die Schadenshöhe, die Schuldfrage oder die Regulierung über die Versicherung eine klare und belastbare Grundlage erfordert.

Typische Fälle, in denen Sie ein Gutachten brauchen:

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Besonders sinnvoll ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters nach einem unverschuldeten Unfall. In diesem Fall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Auch bei Verdacht auf verdeckte Schäden oder wenn es um die Frage geht, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, schafft ein Gutachten Sicherheit. Gleiches gilt, wenn eine Wertminderung im Raum steht oder ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden soll.

Nicht in jedem Szenario muss ein vollständiges Gutachten beauftragt werden. Bei kleineren Schäden – sogenannten Bagatellschäden – genügt oftmals ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Diese Grenze liegt üblicherweise bei etwa 750 bis 1.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, sollte professionell begutachtet werden, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen.

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Unfallgutachten Kosten – wer zahlt den Gutachter?

Nach einem Unfall stellt sich schnell die Frage, wer die Kosten für das Gutachten übernehmen muss. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Grundlage dafür ist der Schadensersatzanspruch nach § 249 BGB. Sie als Geschädigter haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu wählen, dessen Rechnung die Versicherung des Unfallverursachers begleichen muss.

Wichtig: Sie haben das Recht, bei einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht auf einen reinen Versicherungsgutachter verweisen.

Die Höhe eines Unfallgutachtens hängt vom Schadenumfang ab. Bei kleineren Schäden bewegt sich der Betrag meist im Bereich von etwa 500 Euro, bei komplexeren Fällen kann er deutlich höher liegen. Neben dem Grundhonorar entstehen zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Fahrten zum Besichtigungsort oder für die Fotodokumentation.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass die Kosten für ein Unfallgutachten Teil des ersatzfähigen Schadens sind (z. B. BGH VI ZR 67/06, VI ZR 357/13). Selbst wenn Versicherungen die Höhe des Gutachterhonorars beanstanden, müssen diese Kosten in der Regel vollständig erstattet werden – solange sie für den Geschädigten nicht erkennbar überhöht waren. Für Sie bedeutet das: Sie können Ihren Gutachter frei wählen, ohne befürchten zu müssen, dass die Versicherung die Kosten willkürlich kürzt.

Lehnt eine Versicherung die Übernahme der Kosten ab, geschieht das häufig mit dem Hinweis auf einen vermeintlichen Bagatellschaden oder die Behauptung, ein Kostenvoranschlag hätte ausgereicht. In solchen Fällen ist es wichtig, die Notwendigkeit des Gutachtens klar zu begründen. Mit einem unabhängigen Sachverständigen an Ihrer Seite stehen die Chancen gut, dass Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Unfall-Gutachter Kosten: Was kommt auf Sie zu?

Die Kosten eines Unfallgutachtens hängen vom Schadenswert ab. Als Orientierung:

  • Bei einem Schaden von ca. 5.000 Euro liegt das Gutachterhonorar oft zwischen 600 und 800 Euro.
  • Die Kosten setzen sich zusammen aus:
    • Grundhonorar für die Begutachtung
    • Fahrtkosten
    • Foto- und Dokumentationskosten
    • Nebenkosten (z. B. Porto)
    • ggf. Zusatzuntersuchungen

 

Diese Kosten sind erstattungsfähig, solange sie erforderlich und angemessen sind.

Wenn die Versicherung das Gutachten nicht zahlt

Manche Versicherungen versuchen, Gutachterkosten zu kürzen oder gar nicht zu übernehmen. Typische Argumente:

  • „Die Kosten sind zu hoch.“
  • „Ein Kostenvoranschlag hätte gereicht.“
  • „Der Gutachter wurde nicht von uns empfohlen.“


Unsere Empfehlung:

  • Lassen Sie sich von solchen Aussagen nicht verunsichern.
  • Ihre freie Gutachterwahl ist gesetzlich geschützt.
  • Wir dokumentieren alle Positionen transparent, damit Ihre Ansprüche durchsetzbar bleiben.


Bei Problemen unterstützen wir Sie mit unserem Netzwerk aus Verkehrsrechtsanwälten.

Besondere Schadensfälle

Teilschuld

Die Gutachterkosten werden nach Verschuldensquote aufgeteilt. Beispiel: 30 % Eigenanteil bedeutet, dass Sie auch 30 % der Gutachterkosten selbst tragen.

Personenschäden

Neben dem technischen Gutachten können medizinische Gutachten notwendig werden. Auch diese sind grundsätzlich erstattungsfähig.

Totalschaden

Hier ist die Restwertermittlung entscheidend. Wir bestimmen den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturkosten und den Restwert realistisch und marktgerecht. Nur so sichern Sie eine faire Regulierung.

Fristen und Verjährung

• Unfall der Versicherung meist innerhalb einer Woche melden.
• Schäden bei der gegnerischen Versicherung in der Regel binnen zwei Wochen anzeigen.
• Ansprüche auf Kostenerstattung verjähren nach drei Jahren.
Je schneller Sie handeln, desto reibungsloser läuft die Regulierung.

Ablauf: So erstellen wir Ihr Unfallgutachten

Damit Sie genau wissen, was Sie erwartet, arbeiten wir nach einem klar strukturierten Ablauf. So stellen wir sicher, dass Ihr Schaden professionell aufgenommen und vollständig dokumentiert wird.

1. Terminvereinbarung

Sie kontaktieren uns direkt, und wir vereinbaren kurzfristig einen Termin. Auf Wunsch begutachten wir Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt.

2. Fahrzeugbesichtigung

Unser Gutachter dokumentiert den gesamten Schaden mit Fotos, prüft auch verdeckte Beschädigungen und nimmt die relevanten Fahrzeugdaten auf.

3. Analyse und Bewertung

Auf Basis aktueller Marktdaten kalkulieren wir die Reparaturkosten, ermitteln den Wiederbeschaffungswert sowie eine mögliche Wertminderung.

4. Gutachtenerstellung

Alle Ergebnisse werden in einem detaillierten Unfallgutachten zusammengefasst. Dieses umfasst neben der technischen und wirtschaftlichen Bewertung auch eine vollständige Fotodokumentation.

5. Übergabe und Abwicklung

Sie erhalten das Gutachten als PDF. Auf Wunsch leiten wir es auch direkt an Ihre Versicherung, Ihren Anwalt oder die Werkstatt weiter.

Durch diesen Prozess haben Sie jederzeit die Sicherheit, dass Ihr Fall professionell betreut wird und Sie bei der Regulierung Ihrer Ansprüche nicht im Nachteil sind.

Vorteile eines unabhängigen Kfz-Gutachters

Ein unabhängiges Unfallgutachten verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil bei der Regulierung Ihres Schadens. Anders als Gutachter, die von Versicherungen beauftragt werden, handeln wir ausschließlich in Ihrem Interesse. Das bedeutet, dass wirklich alle Schäden erfasst werden, auch verdeckte Beschädigungen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

  • Sie behalten die volle Kontrolle über die Schadensermittlung
  • Ihr Gutachten ist neutral und gerichtsfest
  • Sie sichern sich gegen Kürzungen der Versicherung ab
  • Sie erhalten Transparenz über Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall


Besonders wichtig ist, dass ein unabhängiger Gutachter nicht nur die Reparaturkosten bewertet. Er berücksichtigt ebenfalls:

  • die Wertminderung des Fahrzeugs
  • den Wiederbeschaffungswert
  • den Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen


Auf diese Weise wird der gesamte Schaden realistisch abgebildet, und Sie können sicher sein, dass Ihnen keine Ansprüche entgehen.

Ein weiterer Vorteil liegt in der rechtlichen Absicherung. Ein unabhängiges Gutachten wird von Gerichten als neutrales Beweismittel anerkannt. Damit sichern Sie sich nicht nur eine faire Bewertung des Schadens, sondern auch eine starke Position, falls es zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung oder sogar zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Nur wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben, entscheidet Ihre Kaskoversicherung über die Kostenübernahme.

Die Höhe richtet sich nach dem Schadenumfang. Bei kleineren Schäden liegt das Honorar oft um 500 Euro, bei komplexeren Fällen kann es deutlich höher ausfallen. Maßgeblich sind neben dem Grundhonorar auch Nebenkosten wie Fahrten oder Fotodokumentationen.

In der Regel erhalten Sie das Gutachten wenige Tage nach der Fahrzeugbesichtigung. Bei umfangreichen Schäden oder zusätzlichen Prüfungen kann es etwas länger dauern.

Nein. Bei Bagatellschäden reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Sobald die Schadenshöhe jedoch über etwa 750 bis 1.000 Euro liegt, ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Die Versicherung darf das Gutachten nicht einfach verweigern, wenn es erforderlich war. Versucht sie die Kosten zu kürzen oder nicht zu übernehmen, lohnt es sich, auf die Rechtsprechung zu verweisen. Der BGH hat entschieden, dass Kosten nur dann nicht erstattet werden, wenn sie offensichtlich überhöht sind.

Wird die Zahlung verweigert, sollten Sie sich nicht vorschnell geschlagen geben. Oft handelt es sich um unberechtigte Kürzungen. Mit einem Gutachter und gegebenenfalls rechtlicher Unterstützung lassen sich die Ansprüche meist erfolgreich durchsetzen.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann ein Sachverständiger durch das Gericht beauftragt werden. Die Kosten dafür sind Teil der Prozesskosten und werden von der Partei getragen, die den Rechtsstreit verliert.

Ja. Auch wenn die Versicherung einen eigenen Sachverständigen vorschlägt, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen.

Checkliste: So verhalten Sie sich nach einem Autounfall

Nach einem Unfall ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren. Diese Schritte helfen Ihnen dabei, richtig zu handeln und eine solide Grundlage für die spätere Schadensregulierung zu schaffen:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  2. Polizei informieren: Besonders bei größeren Schäden oder unklarer Schuldfrage ist ein Polizeiprotokoll wichtig.
  3. Beweise sichern: Fotos von Fahrzeugen, Schäden, der Unfallstelle und Spuren wie Bremsspuren oder Trümmerteilen machen.
  4. Kontaktdaten austauschen: Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten aller Beteiligten sowie mögliche Zeugen notieren.
  5. Unfall melden: Eigene Versicherung innerhalb einer Woche informieren, die gegnerische Versicherung sollte die Unterlagen spätestens nach zwei Wochen erhalten.
  6. Schadenminderungspflicht beachten: Alles vermeiden, was den Schaden unnötig vergrößert, sonst kann die Versicherung die Regulierung kürzen.
  7. Gutachter beauftragen: Zeitnah ein unabhängiges Unfallgutachten erstellen lassen, damit auch verdeckte Schäden und Wertminderungen berücksichtigt werden.


Mit dieser Checkliste sind Sie gut vorbereitet, um Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen und keine wichtigen Schritte zu übersehen.

Ihr direkter Weg zum unabhängigen Gutachten

Nach einem Unfall zählt vor allem eines: schnelle und verlässliche Hilfe. Genau dafür stehen wir Ihnen als unabhängige Kfz-Gutachter zur Seite. Wir kümmern uns um die vollständige Schadenaufnahme, die Erstellung des Gutachtens und, wenn gewünscht, auch um die direkte Weiterleitung an Ihre Versicherung oder Ihren Anwalt.