Fahrzeugbrief

Beim Fahrzeugbrief, offiziell auch Zulassungsbescheinigung Teil II genannt, handelt es sich um ein amtliches Dokument, das den Eigentümer eines Kraftfahrzeugs ausweist. Der Fahrzeugbrief enthält zentrale Informationen zum Fahrzeug sowie zu den Besitzverhältnissen und spielt eine entscheidende Rolle bei An- und Abmeldung, Verkauf oder Finanzierung eines Fahrzeugs.

Was steht im Fahrzeugbrief?

Im Fahrzeugbrief sind alle relevanten technischen und rechtlichen Daten eines Fahrzeugs festgehalten. Dazu gehören:

  • Hersteller und Fahrzeugtyp
  • Fahrgestellnummer
  • Leistung und Hubraum
  • Erstzulassungsdatum
  • Name(n) des oder der Fahrzeughalter
  • Zulassungsnummer

Diese Angaben ermöglichen es Behörden und anderen berechtigten Personen, das jeweilige Fahrzeug eindeutig zu identifizieren und nachvollziehen zu können, wem das Auto aktuell gehört.

Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Viele Fahrzeughalter verwechseln den Fahrzeugbrief mit dem Fahrzeugschein. Während der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) immer im Fahrzeug mitgeführt wird und Auskunft über den aktuellen Halter sowie die Zulassung gibt, bleibt der Fahrzeugbrief in der Regel zuhause beim Eigentümer. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass der Fahrzeugbrief die Eigentumsverhältnisse dokumentiert und nicht nur den Halter ausweist.

Bedeutung des Fahrzeugbriefs beim Fahrzeugverkauf

Beim Verkauf eines Autos spielt der Fahrzeugbrief eine zentrale Rolle. Nur, wenn das Dokument vorhanden ist, kann ein Fahrzeug ordnungsgemäß umgemeldet oder abgemeldet werden. Der Käufer benötigt den Fahrzeugbrief unter anderem, um das Auto auf seinen Namen anzumelden. Fehlende Einträge oder Unstimmigkeiten im Dokument sollten vor dem Verkauf geklärt werden, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Hinweis:
Bewahre den Fahrzeugbrief stets an einem sicheren Ort auf – am besten getrennt vom Fahrzeug. Im Falle eines Verlusts ist die Wiederbeschaffung aufwändig und mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Fahrzeugbrief und Finanzierung

Bei Fahrzeugfinanzierungen oder Leasing bleibt der Fahrzeugbrief häufig als Sicherheit bei der Bank oder dem Leasinggeber. Erst nach vollständiger Begleichung aller Raten erhält der Käufer den Fahrzeugbrief und ist damit rechtlich als Eigentümer im Besitz des Dokuments. Diese Praxis schützt die kreditgebende Bank; bei Zahlungsverzug kann das Auto leichter zurückgefordert werden.

Was tun bei Verlust des Fahrzeugbriefs?

Geht der Fahrzeugbrief verloren oder wird gestohlen, ist schnelles Handeln gefragt. Halter müssen den Verlust umgehend bei der zuständigen Zulassungsstelle melden und eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Erst nach Ablauf einer Sperrfrist wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt. Ohne gültigen Fahrzeugbrief ist eine Ummeldung oder ein Verkauf kaum möglich.