Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) bezeichnet die gesetzlich erhobene Abgabe auf das Halten eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Sie ist für alle Besitzerinnen und Besitzer von Kraftfahrzeugen mit amtlichem Kfz-Kennzeichen relevant. Die Kfz-Steuer wird jährlich fällig und dient unter anderem dazu, den Bau und die Instandhaltung von Verkehrswegen zu finanzieren.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Höhe der Kfz-Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sich je nach Fahrzeugtyp unterscheiden. Entscheidend sind dabei:
- Fahrzeugart: Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger
- Hubraum: Je größer der Hubraum, desto höher tendenziell die Steuer
- Schadstoffklasse: Umweltfreundlichere Fahrzeuge zahlen oft weniger
- CO2-Ausstoß: Bei neueren Pkw zählt der CO2-Wert pro Kilometer
- Erstzulassungsdatum: Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, gelten andere Berechnungsgrundlagen als für ältere Modelle
Die Berechnung erfolgt durch das zuständige Hauptzollamt automatisch nach der Fahrzeugzulassung. Online-Steuerrechner können bei einer ersten Einschätzung der Steuerlast helfen.
Wer muss die Kfz-Steuer zahlen?
Zur Zahlung der Kfz-Steuer ist grundsätzlich die Person verpflichtet, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Fahrzeug tatsächlich fährt. Auch bei Halterwechsel oder Stilllegung gelten bestimmte Regelungen:
- Bei Halterwechsel: Die Steuerpflicht geht auf die neue Halterin oder den neuen Halter über.
- Bei Stilllegung: Endet die Steuerpflicht mit der Abmeldung des Fahrzeugs.
Bei Leasingfahrzeugen ist in der Regel der Leasingnehmer steuerpflichtig.
Ausnahmen und Befreiungen von der Kfz-Steuer
Es gibt verschiedene Ausnahmen und Befreiungen von der Kfz-Steuer. Typische Beispiele sind:
- Fahrzeuge bestimmter gemeinnütziger Organisationen
- Fahrzeuge mit Elektroantrieb, die einen befristeten Steuererlass bekommen
- Fahrzeuge für schwerbehinderte Menschen mit entsprechenden Nachweisen
Ein Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung muss in der Regel beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.
Wichtige Informationen für Fahrzeughalter
Die Kfz-Steuer wird in der Regel einmal jährlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die rechtzeitige Zahlung ist verpflichtend. Bei Nichtzahlung kann das Hauptzollamt das Fahrzeug stilllegen lassen. Änderungen am Fahrzeug – zum Beispiel eine Nachrüstung, die den CO2-Ausstoß reduziert – können sich auf die Steuerlast auswirken.
Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind derzeit für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (bis 31. Dezember 2030 bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025). Anträge hierfür müssen entsprechend gestellt werden – informieren Sie sich rechtzeitig, um von Steuervergünstigungen profitieren zu können.