Abschleppkosten bezeichnen die Gebühren, die für das Abtransportieren eines Kraftfahrzeugs durch ein Abschleppunternehmen entstehen. Diese Kosten können sowohl bei Unfällen, Pannen, Verkehrsbehinderungen oder behördlich angeordnetem Abschleppen anfallen und umfassen verschiedene Leistungen rund um Bergung, Transport und ggf. Verwahrung des Fahrzeugs.
Wann entstehen Abschleppkosten?
Abschleppkosten werden immer dann relevant, wenn ein Fahrzeug aus eigener Kraft nicht mehr bewegt werden kann oder aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden muss. Häufige Auslöser sind:
- Unfallbedingte Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs
- Technische Defekte (z.B. Motorschaden, Batterieausfall)
- Falschparken, das zum Abschleppen führt
- Behördliche Anordnungen (etwa zur Räumung von Straßen)
Die Höhe der Abschleppkosten richtet sich unter anderem nach Einsatzart, Entfernung, Fahrzeugtyp und dem Zeitpunkt (Tag/Nacht, Werktag/Feiertag) des Abschleppvorgangs.
Was ist in den Abschleppkosten enthalten?
Die Abschleppkosten können verschiedene Leistungen umfassen, die je nach Situation variieren. Zu den typischen Positionen zählen:
- Bergung und Verladung des Fahrzeugs
- Transport zur Werkstatt, zum Verwahrplatz oder zu einer Wunschadresse
- Sonderleistungen wie die Absicherung der Unfallstelle oder Müllbeseitigung
- Bei behördlichem Abschleppen: Kosten für das Verwahren auf einem gesicherten Gelände
Die genaue Kostenstruktur sollte vor dem Abschleppen – sofern möglich – mit dem Dienstleister geklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wer trägt die Abschleppkosten?
Die Erstattung oder Übernahme der Abschleppkosten ist abhängig von der Ursache des Abschleppens:
- Nach einem unverschuldeten Unfall: In der Regel übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten im Rahmen einer Schadenregulierung.
- Bei Pannen: Übernimmt häufig der eigene Automobilclub, Kfz-Versicherung oder eine Schutzbriefversicherung die Kosten – abhängig vom jeweiligen Leistungsumfang.
- Beim Falschparken oder bei behördlichem Abschleppen: Trägt in der Regel der Fahrzeughalter die Kosten selbst.
Praxistipp: Bei einem Unfall empfiehlt es sich, vor Beauftragung eines Abschleppdienstes Rücksprache mit der eigenen Kfz-Versicherung oder dem Automobilclub zu halten. So können rechtliche und versicherungsbezogene Fragen geklärt und zusätzliche Kosten oft vermieden werden.
Was sollten Betroffene bei Abschleppkosten beachten?
Vor allem nach Unfällen herrscht oft Unsicherheit, wie am besten vorzugehen ist. Folgende Hinweise sind hilfreich:
- Quittung oder Rechnung immer aufheben – sie dient als Nachweis bei der Versicherung
- Die Notwendigkeit und den Umfang der Abschleppleistung dokumentieren, etwa mit Fotos am Schadenort
- Die Möglichkeiten zur Kostenübernahme (Schutzbrief, Clubmitgliedschaft) prüfen
- Unverhältnismäßig hohe Kosten können unter Umständen angefochten oder nur teilweise erstattet werden
Durch informierte Entscheidungen können Fahrzeughalter unnötige Ausgaben vermeiden und den Prozess der Schadenregulierung beschleunigen.