Beilackierung bezeichnet ein spezielles Verfahren in der Fahrzeuglackierung, bei dem angrenzende Karosserieteile neben der eigentlichen Reparaturstelle zusätzlich lackiert werden. Ziel ist es, Unterschiede im Farbton und Glanz zwischen alter und neuer Lackierung zu vermeiden und ein einheitliches Gesamtbild zu schaffen. Diese Methode wird häufig bei Kfz-Unfallschäden angewendet, wenn keine perfekte Farbübereinstimmung allein durch die Reparaturlackierung erzielt werden kann.
Gründe für eine Beilackierung
Nach einem Unfallschaden oder bei teilweiser Neulackierung können Unterschiede in Farbton und Effekt zwischen dem neuen Lack und dem bestehenden Originallack auftreten. Gründe hierfür sind:
- Unterschiedliche Alterung des Lacks durch UV-Einstrahlung
- Verschiedene Produktionschargen des Originallacks
- Schwankungen in der Lackzusammensetzung oder -auftragstechnik
Durch Beilackierung von angrenzenden Fahrzeugteilen kann ein harmonischer Übergang geschaffen werden, sodass Farbabweichungen im Gesamtbild praktisch unsichtbar werden.
Ablauf einer Beilackierung
Bei der Beilackierung wird die Reparaturlackierung zunächst wie gewohnt aufgetragen. Anschließend erhält das angrenzende Bauteil einen dünnen, meist nur aus Decklack bestehenden Auftrag:
- Vorbereitung der angrenzenden Flächen (Reinigung, Anschleifen)
- Übergangsloses Auftragen des neuen Lacks an den Kanten
- Feines Ausnebeln des Klarlacks zur Harmonisierung d er Struktur
- Nachpolieren mit Schleifpaste für einen nahtlosen, glänzenden Abschluss
Oft betrifft die Beilackierung beispielsweise Kotflügel, Türen oder Seitenteile, die dem eigentlichen Reparaturbereich angrenzen.
Kosten und Abrechnung einer Beilackierung
Die Beilackierung ist ein zusätzlicher Arbeitsschritt und stellt einen eigenständigen Posten in der Kalkulation eines Kfz-Gutachtens dar. Sie ist notwendig, wenn ohne diesen Schritt kein optisch einwandfreies Ergebnis erzielt werden kann. Die Kosten variieren je nach Umfang, Anzahl der angrenzenden Teile und Aufwand im Lackierprozess. Versicherungen übernehmen im Regelfall die Kosten einer Beilackierung, sofern sie zur Schadenbeseitigung erforderlich ist und im Gutachten aufgeführt wird.
Besonderheiten und rechtliche Aspekte
Die Notwendigkeit einer Beilackierung beurteilt im Schadensfall der Kfz-Sachverständige. Er stellt fest, ob sie zur Wert- und Funktionserhaltung des Fahrzeugs erforderlich ist. Es ist wichtig, dass der Schadenausgleich stets entsprechend dem Stand der Technik erfolgt, wie ihn die Automobilhersteller und Lackhersteller empfehlen. Nicht immer ist eine komplette Bauteillackierung erforderlich; häufig genügt die Beilackierung angrenzender Zonen, was einen wirtschaftlichen und materialsparenden Reparaturweg darstellt.
Eine fachgerecht ausgeführte Beilackierung ist später meist nicht sichtbar und stellt sicher, dass der Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs erhalten bleibt. Lassen Sie sich bei der Schadensaufnahme im Gutachten gezielt beraten, ob und an welchen Teilen eine Beilackierung sinnvoll ist.