Deliktische Haftung

Deliktische Haftung bezeichnet grundsätzlich die rechtliche Verantwortung, die eine Person für einen durch eigenes, widerrechtliches Verhalten verursachten Schaden an einer anderen Person oder deren Eigentum trägt. Sie beruht darauf, dass jemand außerhalb eines vertraglichen Verhältnisses einen Schaden zufügt und dadurch verpflichtet ist, diesen zu ersetzen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen der deliktischen Haftung

Für das Entstehen einer deliktischen Haftung müssen mehrere Bedingungen vorliegen:

  • Rechtswidriges Verhalten: Die schädigende Handlung verstößt gegen geltendes Recht oder besondere Schutzgesetze.
  • Verschulden: Der Verursacher handelt vorsätzlich oder fahrlässig.
  • Schaden: Es entstand ein messbarer materieller oder immaterieller Nachteil für die betroffene Person.
  • Kausalität: Ein klarer Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden ist gegeben.

Diese Bedingungen sind insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 823 ff., geregelt und gelten zum Beispiel bei Verkehrsunfällen oder Sachbeschädigungen.

Abgrenzung zur vertraglichen Haftung

Die deliktische Haftung unterscheidet sich von der vertraglichen Haftung. Während vertragliche Haftung aus Vereinbarungen zwischen zwei Parteien entsteht (z. B. aus Kauf- oder Mietverträgen), basiert die deliktische Haftung auf Gesetz, unabhängig von einem Vertrag. Dies ist besonders relevant, wenn kein Vertragsverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem besteht, wie es häufig im Straßenverkehr der Fall ist.

Deliktische Haftung im Straßenverkehr

Im Bereich der Kraftfahrzeuge ist die deliktische Haftung häufig von zentraler Bedeutung. Bei Verkehrsunfällen entsteht oftmals ein Schaden, für den der Verursacher auch ohne vorherige Beziehung zum Geschädigten haftet. Ein typisches Beispiel ist die Beschädigung eines geparkten Autos durch ein anderes Fahrzeug. Hier greift die deliktische Haftung unabhängig von einem Schuldverhältnis wie einem Vertrag.

Neben dem Zivilrecht spielen hier zudem versicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle, da die Haftpflichtversicherung einspringen kann, aber nicht zwingend jede fahrlässig verursachte Schädigung abdeckt.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Autofahrer fährt beim Ausparken auf ein anderes Fahrzeug und verursacht einen Lackschaden → deliktische Haftung greift.
  • Ein Fußgänger zerkratzt mutwillig ein Auto → der Geschädigte hat Anspruch auf Schadensersatz nach deliktischer Haftung.
  • Bei unklarer Schuldfrage kann ein KFZ-Gutachten helfen, die Schadensursache und den Verantwortlichen nachzuweisen.
Praxistipp zur deliktischen Haftung
Wer Opfer eines Unfalls oder einer Sachbeschädigung außerhalb eines Vertragsverhältnisses wird, sollte den Schaden umfassend dokumentieren (Fotos machen, Zeugen notieren) und zeitnah ein Gutachten einholen. So lassen sich Ansprüche auf Schadensersatz wirksam belegen.

Bedeutung für Geschädigte und Verursacher

Für Geschädigte bietet das Prinzip der deliktischen Haftung einen wichtigen Schutz: Sie können auch dann Schadensersatz fordern, wenn keine vertragliche Beziehung besteht. Ebenso müssen potenzielle Verursacher wissen, dass bereits fahrlässiges oder unachtsames Verhalten zu finanziellen Verpflichtungen führen kann. Eine umfassende KFZ-Haftpflichtversicherung ist daher nicht nur für Autobesitzer verpflichtend, sondern hilft auch, persönliche Haftungsrisiken zu minimieren und Schäden zu regulieren.