Integritätsinteresse bezeichnet das Interesse einer Person – häufig des Eigentümers oder Besitzers eines Fahrzeugs – an der Erhaltung und dem Schutz der ursprünglichen Sachsubstanz. Im Zusammenhang mit KFZ-Gutachten und Schadensregulierung bedeutet das, dass auch solche Schäden oder Wertminderungen berücksichtigt werden, die durch eine vollständige oder fachgerechte Reparatur allein nicht wieder ausgeglichen werden können. Das Integritätsinteresse ist somit ein wichtiger, aber oft unterschätzter Bestandteil der Schadenregulierung im KFZ-Bereich.
Relevanz des Integritätsinteresses bei Haftpflichtschäden
Im Falle eines Haftpflichtschadens – also wenn ein Dritter für einen Schaden am eigenen Fahrzeug verantwortlich ist – spielt das Integritätsinteresse des Geschädigten eine maßgebliche Rolle. Es schützt den Geschädigten davor, sein unfallgeschädigtes Fahrzeug gegen einen Geldbetrag tauschen zu müssen, selbst wenn eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll wäre (wirtschaftlicher Totalschaden). So kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen verlangen, dass ihm die Kosten für eine Reparatur bis zu einer gewissen Grenze (oft bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts) erstattet werden. Dies dient dazu, sein Integritätsinteresse zu wahren und die Identität seines Fahrzeugs zu erhalten.
Integritätsinteresse versus Wiederbeschaffungsinteresse
Bei der Schadenregulierung wird zwischen dem Integritätsinteresse und dem Wiederbeschaffungsinteresse unterschieden. Während das Wiederbeschaffungsinteresse darauf abzielt, das beschädigte Fahrzeug durch ein gleichwertiges, jedoch unbeschädigtes Fahrzeug zu ersetzen, zielt das Integritätsinteresse darauf ab, das „eigene“ Fahrzeug instand zu setzen – selbst bei deutlichen Mehrkosten. Das Integritätsinteresse spielt besonders dann eine Rolle, wenn emotionale oder individuelle Gründe den Erhalt des eigenen PKWs über dessen Marktwert hinaus rechtfertigen.
Voraussetzungen für die Integritätsinteresse-Geltendmachung
Um das Integritätsinteresse geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein Haftpflichtschaden vorliegen (Fremdverschulden).
- Die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent (130%-Grenze) übersteigen.
- Das Fahrzeug muss in der Regel mindestens sechs Monate weiter genutzt werden, um zu zeigen, dass tatsächlich am Integritätsinteresse festgehalten wird.
Diese Vorgaben sichern, dass das Integritätsinteresse nicht missbräuchlich geltend gemacht wird.
Infobox: Zusatzhinweis zum Integritätsinteresse
Bedeutung für Geschädigte und deren Absicherung
Das Integritätsinteresse bietet Geschädigten einen wichtigen Schutz, wenn emotionale oder praktische Gründe gegen eine Ersatzbeschaffung sprechen. Sammler, Liebhaber oder auch Handwerker mit umgebauten Fahrzeugen profitieren davon, denn sie können ihr Fahrzeug trotz erheblicher Schäden behalten. Für die Sicherstellung der eigenen Interessen ist ein fundiertes Gutachten durch einen qualifizierten KFZ-Sachverständigen unerlässlich.