Kurzzeitkennzeichen sind spezielle, zeitlich begrenzte Kfz-Kennzeichen, die in Deutschland für bestimmte Zwecke wie Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten verwendet werden. Sie erlauben es, ein nicht regulär zugelassenes Fahrzeug legal für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Wie funktioniert ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist durch einen gelben Rand auf der rechten Seite sowie ein aufgedrucktes Ablaufdatum eindeutig zu erkennen. Es wird von der zuständigen Zulassungsstelle ausgestellt und ist unmittelbar nach der Beantragung gültig. Nach Ablauf des meist fünf Tage langen Nutzungszeitraums verliert das Kennzeichen seine Gültigkeit und muss nicht zurückgegeben werden.
Voraussetzungen für die Beantragung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung (sogenannte eVB-Nummer)
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugpapiere für das betreffende Fahrzeug
- Gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn nicht der Halter persönlich beantragt
Für die Beantragung ist nicht zwingend eine Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Allerdings darf das Kurzzeitkennzeichen nur für Fahrzeuge verwendet werden, die verkehrssicher sind. Fährt man außerhalb des Zulassungsbezirks, verlangt die Polizei oft, dass gültige HU oder Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden können.
Einsatzmöglichkeiten des Kurzzeitkennzeichens
Das Kurzzeitkennzeichen wird in erster Linie für folgende Anlässe genutzt:
- Probefahrten vor dem Fahrzeugkauf
- Überführungsfahrten zu einer neuen Zulassungsstelle oder Werkstatt
- Fahrten zur technischen Prüfung oder Begutachtung des Fahrzeugs
Die Nutzung ist innerhalb Deutschlands sowie in einigen EU-Ländern möglich; im Ausland sollte vorab geprüft werden, ob das Kurzzeitkennzeichen akzeptiert wird.
Kosten und Gültigkeit
Das Ausstellen eines Kurzzeitkennzeichens kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro bei der Zulassungsstelle. Zusätzlich fallen noch Kosten für die Schilderprägung (etwa 20 bis 30 Euro) sowie für die Haftpflichtversicherung an. Die Gültigkeit beträgt stets exakt fünf Tage und wird auf dem Kennzeichen vermerkt.
Die am Kennzeichen aufgedruckte Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der Zulassung, nicht mit der Anbringung am Fahrzeug. Eine Fahrt außerhalb des Fünf-Tage-Zeitraums ist nicht gestattet und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Wichtige Besonderheiten und Hinweise zum Kurzzeitkennzeichen
- Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf nicht ohne Weiteres für andere Fahrzeuge benutzt werden.
- Eine private Veräußerung des Kennzeichens ist nicht zulässig.
- Missbrauch oder Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Das Kennzeichen eignet sich nicht für Fahrten ins nichteuropäische Ausland, da dort in der Regel andere Anforderungen gelten.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen erhalten insbesondere Privatpersonen und Händler Flexibilität bei Überführungen und Probefahrten und profitieren von einer schnellen und unkomplizierten Lösung, um Fahraufträge innerhalb des kurzen Zeitraums sicher durchzuführen.